Ohne Rauch geht´s auch

Eine der ersten Maßnahmen auf die sich ÖVP und SPÖ bei den laufenden Koalitionsverhandlungen einigen konnten war die verpflichtende Einrichtung von geschlossenen Raucherzonen (nicht: Nichtraucherzonen!) in der Gastronomie. So berichtete es u.a. die Presse. Abgesehen davon, daß es wichtigere Punkte gäbe, die eine große Koalition umsetzen sollte finde ich das durchaus erfreulich.

Dieser Anlaß hat die ewige Debatte zwischen Rauchern und Nichtrauchern wieder einmal angeheizt. Auf der Leserbriefseite der gestrigen Printausgabe des Kurier lieferten sich Befürworter und Gegner einen heftigen Schlagabtausch. Und wie immer darf bei solchen Debatten auch der Vergleich von Rauchen und Alkoholkonsum nicht fehlen.

Formulierungen a la „…daß ein Betrunkener mit seinem Auto bei einem Unfall wesentlich mehr menschen schädigen, wenn nicht gar töten könnte und dies auch tut„, „…das das Alkoholproblem mit allen negativen Konsequenzen immer ein Kavaliersdelikt bleiben wird“ haben mich zu folgendem Leserbrief an den Kurier bewogen:

Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich!

Wenn von Einschränkungen für Raucher die Rede ist, kommt eines so sicher, wie das Amen im Gebet: Der Fingerzeig der Raucher auf den noch viel böseren Alkohol. Dabei laufen alle Argumente, die als Ablenkungsmanöver vorgebracht werden ins Leere. Wie jene von XY in seinem heute veröffentlichten Leserbrief.

Wo sich Raucher wie Alkoholiker ausschließlich selbst gesundheitlichen Schaden zufügen, sind auch für die Raucher keinerlei Einschränkungen der persönlichen Entscheidungsfreiheit geplant.

Und wo Raucher das Wohlbefinden und die Gesundheit anderer in Mitleidenschaft ziehen, genießen sie im Moment eine im Vergleich zu Alkoholkonsumenten mehr als privilegierte Stellung: Der Genuß von Alkohol ist seit langem in jenen Bereichen strafbar, wo er eine Beeinträchtigung oder Gefährdung von Mitmenschen bedeutet. Nämlich im Straßenverkehr, bei alkoholbedingten Lärmbelästigungen, verbalen Ausschreitungen, Körperverletzungen, Besitzstörungen,… Nachdem das Phänomen des „Passivtrinkens“ bislang nicht beobachtet werden konnte, stellt der Alkoholkonsum abseits dieser Bereiche keine Gefahr oder Beeinträchtigung für die Mitmenschen dar.

Das Rauchen in öffentlichen, geschlossenen Räumlichkeiten beeinträchtigt das das Wohlbefinden und die Gesundheit auch von Passivrauchern hingegen massiv. Trotzdem existiert es bislang weder als rechtlicher Tatbestand noch als Kavaliersdelikt. Wird man von einem Betrunkenen in einem Lokal belästigt oder angegriffen, gibt es rechtliche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Wird man aber von Rauchern seiner gesunden Atemluft beraubt, hat man dagegen keinerlei Handhabe.

Wie übermäßiger Alkoholkonsum verursacht auch das Rauchen enorme Kosten für das Gesundheitssystem. Aber während der moderate Konsum von manchen alkoholischen Getränken eine nachweisbare gesundheitsfördernde Wirkung haben kann, schadet bei der Zigarette jeder Zug.

Ohne räumliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern ist das Problem nicht zu lösen. Dabei ist nicht einzusehen, warum die Nichtraucher, die niemandem Schaden zufügen in eine unattraktive Sonderzone verbannt werden sollen, während die Raucher als Verursacher des Problems die besten Plätze eines Lokals für sich in Anspruch nehmen dürfen.

MfG

Bernhard Fiedler

Schreibe einen Kommentar

Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.