Amtliche Weinkostkommission

Noch während meiner Schulzeit in Klosterneuburg absolvierte ich die amtliche Verkosterprüfung. Seither bin ich einer von rund 600 Kostern der amtlichen Weinkostkommission und werde von Zeit zu Zeit zu einer Kostsitzung eingeladen. Heute Vormittag war es im Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt wieder einmal soweit.

Kostkabinen


Die sechsköpfige Jury verkostet in hellen, von einander abgeschirmten Kostkabinen und wird zwar über Sorte, Jahrgang, Qualitätsstufe und Herkunftsgebiet der Weine informiert, nicht aber über den Produzenten und den genauen Herkunftsort.

Ihre Hauptaufgabe ist es nämlich, möglichst unbeeinflußt zu entscheiden, ob ein Wein in Qualität und Typizität diesen Angaben entspricht. Neben der analytischen Kontrolle (Alkohol, Säure, Restzucker, Extraktgehalt, SO2-Grenzwerte („Schwefel“),…) entscheidet das gemeinsame Urteil der Jury, ob ein Winzer einen positiven Prüfnummernbescheid erhält.

Nur mit einem solchen darf er seinen Wein als Qualitätswein, Kabinett, Spätlese usw. in Verkehr bringen. Die erteilte Prüfnummer muß auf dem Etikett angegeben werden. Weine die die Prüfung nicht bestehen dürfen entweder gar nicht (wenn sie gröbere Weinfehler aufweisen) oder nur als Land- oder Tafelwein vermarktet werden (wenn sie weitgehend fehlerfrei, aber für Qualitätswein nicht gut genug sind). Wie diese ausführliche Erläuterung aller Qualitätsstufen zeigt, bedeutet das eine deutliche Schlechterstellung der Weine auf dem Markt.

Die amtliche Prüfung (mitsamt ihrer Verkoster) ist bei jenen Winzerkollegen nicht besonders beliebt, die immer wieder negative Bescheide erhalten. Dabei ist die Prüfnummernverkostung keine besonders hohe Latte und siebt in der Regel nur tatsächlich qualitativ bescheidene Weine aus. Da der Amtseid der Verkoster auch einen Passus über die Verschwiegenheitspflicht enthält, kann ich leider keine Details der Verkostung preisgeben, um diese Aussage zu untermauern.

Als Winzer kann ich aber berichten, daß wir seit dem Weinjahrgang 1986 jährlich zwischen 15 und 20 Weine zur Prüfung einreichen. Von diesen zumindest 300 Weinen wurde bisher nur ein einziger Wein (Chardonnay 1991 wegen der Sortentypizität) abgelehnt und das offenbar so knapp, daß er bei einer neuerlichen Einreichung des identen Weines eine Prüfnummer erhielt, weil eine andere Jury den Wein sehrwohl als sortentypisch beurteilte.

1 Gedanke zu „Amtliche Weinkostkommission“

  1. Hallo Bernhard,
    die Kabienen sehen ja schrecklich aus. Dann noch der gekachelte Fußboden und die parkenden Autos vor dem Fenster. Da kann ich nur froh sein, zum verkosten nicht in den Keller gehen zu müssen.

    Viele Grüße
    Thomas

Schreibe einen Kommentar

Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.