Da wiehert der Amtsschimmel (2)

Heap of Stamps von I, Magnus Gertkemper.

Ab November des heurigen Jahres braucht man einer EU-Richtlinie zufolge als Käufer und Anwender von Pflanzenschutzmitteln einen eigenen Pflanzenschutzmittel-Sachkundeausweis.

Das ist, obwohl es an der Praxis kaum etwas ändern wird, aber Kosten und Bürokratie verursacht grundsätzlich durchaus nachvollziehbar. Schließlich sind Pflanzenschutzmittel etwas, was im Interesse aller von möglichst kompetenten Personen richtig und sparsam eingesetzt werden sollte.

Nicht nachvollziehbar ist allerdings, warum die Umsetzung der Richtlinie in Österreich bundesländerweise ziemlich unterschiedlich gehandhabt wird. Das geht laut dieser Info sogar so weit, dass Wien gültige Ausweise anderer Bundesländer nicht anerkennt.

Man darf allerdings großzügigerweise mit einem gültigen Ausweis eines anderen Bundeslandes den Wiener Pflanzenschutzmittel-Sachkundeausweis beantragen. Selbstverständlich mit einem neuerlichen Behördenweg und neuen Kosten.

Geht´s noch?

 

Foto: „Heap of stamps“ von I, Magnus Gertkemper.
Lizenziert unter CC BY-SA 2.5 über Wikimedia Commons

1 Gedanke zu „Da wiehert der Amtsschimmel (2)“

  1. Einen ähnlichen föderalistischen Wildwuchs gibt es übrigens auch bei der für die Verwendung von flüssigem SO2 (nicht aber von pulverförmigem) in der Kellerwirtschaft notwendigen „Giftbezugsbescheinigung“.

    In Wien kann man eine solche Bescheinigung mit den entsprechenden Unterlagen unbefristet für einen gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb lösen, im Burgenland muß sie alle 5 Jahre unter Nachweis eines
    8- bzw. 16stündigen Erste-Hilfe-Kurses neu beantragt werden.

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