Verwaltungsreform (2)

Mörbischer Wieser

Angesichts der aktuellen lange verschleppten, aber jetzt nicht mehr ganz so leicht kleinzuredenden Budgetkrise sehen zahlreiche Experten die größten Einsparpotentiale in einer Reform der öffentlichen Verwaltung. Mindestens ebenso viele bezweifeln jedoch, dass die Politik überhaupt zu einer solchen fähig ist.

Neben den Modalitäten der staatlichen Prüfnummer ist auch der heimische Weinbaukataster ein zugegebenermaßen kleines, dafür aber umso klassischeres Beispiel für eine ineffiziente und unzeitgemäße Verwaltung.

Allein schon die Tatsache, dass in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Institutionen für die Erfassung und Kontrolle der mit Reben bepflanzten Flächen zuständig sind, muß zwangsläufig zu unnötigem Koordinationsaufwand führen.

Für alle diesbezüglichen bundesweiten Statistiken, Förderprogramme, Verhandlungsgrundlagen für EU-Debatten und die jährliche Kontrolle des Hektarhöchstertrages durch die Bundesbehörde „Kellereiinspektion“ müssen zuerst die Daten von Landwirtschaftskammern, Bezirkshauptmannschaften und vielleicht auch noch anderen Stellen verknüpft werden.

Kein Problem, sondern eine automatisierbare EDV-Angelegenheit, sollte man anno 2010 meinen. Wie mir aber (zumindest vor zwei oder drei Jahren) berichtet wurde, ist es nicht einmal ohne weiteres möglich, die Datensätze zweier Bezirkshauptmannschaften innerhalb eines Weinbaugebietes (die gerade einmal 20 km auseinanderliegen) zu verknüpfen, weil beide eine völlig unterschiedliche veraltete Software dafür benützen.

Wenn man ernsthaft an eine Reform der Agrarflächenverwaltung denkt, muß man natürlich bezweifeln, ob die Führung eines solchen Katasters überhaupt notwendig ist (zumal er seine wichtigste Funktion nach der geplanten EU-weiten Abschaffung des Systems der Pflanzrechte 2018 ohnehin verlieren wird).

Auch ohne Weinbaukataster sind unsere Flächen – natürlich weitgehend ohne gegenseitigen Abgleich, da sei der Datenschutz davor! – bei zahlreichen Behörden genau erfaßt:

Beim Katasteramt (für Fragen von Form und Größe), beim Bezirksgericht (für Fragen der Besitz- und Schuldverhältnisse), beim Finanzamt (für die steuerrechtlich relevante Feststellung der Einheitswerte), bei der Sozialversicherung (für die Bemessung der Beiträge), bei der AMA (für die Abwicklung von Umwelt- und anderen Förderungen), bei der AMA (die in einem anderen Teilbereich unabhängig davon die Einhebung der Marketingbeiträge der Weinbauern durchführt),…

Dass Landwirtschaftskammer, Gemeinde und Landesregierung keinerlei Zugriff auf die Daten der anderen haben, und im Fall des Falles selbstverständlich auch Auskünfte über unsere Rebflächen anfordern versteht sich da fast von selbst.

Um wenigstens den Weinbaukataster bundesweit einheitlich und zentral zu verwalten, sollten diese Agenden mit dem neuen österreichischen Weingesetz von 2009 zur Kellereiinspektion wandern, die eine der am besten organisierten heimischen Behörden ist und dafür auch schon mehrere Preise erhalten hat.

Während man sich als Laie aber vielleicht vorstellt, dass so eine Änderung eine reine Formsache darstellen müßte, die Behörden wie Winzern die Arbeit etwas erleichtern könnte, gab es in den Verhandlungen massive Widerstände.

Am Ende wurde die Regelung dann zwar beschlossen, aber von den Kämpfern wider den bösen Zentralismus bis zum Auslaufen des Systems der Pflanzrechte – und damit bis zum weitgehenden Bedeutungsverlust des Weinbaukatasters – nach hinten verhandelt.

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